Jugendschutz

Liebe Jugendlichen, liebe Eltern,

im Folgenden findet ihr alle Informationen rund um das wichtige Thema Jugendschutz, welches uns sehr am Herzen liegt und dessen Richtlinien und Vorgaben auf unseren Feten einzuhalten sind. 

Um an der P.O.E. Veranstaltung teilzunehmen, ist es notwendig, dass ihr die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Ihr seid mindestens 16 Jahre alt. 
  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht getattet - auch nicht in Begleitung der Eltern
  • Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Ab 24:00 Uhr werden auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verstärkt Kontrollen diesbezüglich durchgeführt. Es erfolgen Stichproben.
  • Der Einlass ist nur gültig mit der „P.O.E. Jugendschutzvorlage“ (Muttizettel), worauf die originale Unterschrift einer personensorgeberechtigten Person (eines Elternteils) vorhanden ist. Zudem muss dem Muttizettel eine Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person hinzugefügt werden, die den Muttizettel unterzeichnet hat. Dies wird am Eingang kontrolliert! Die Echtheit der Unterschrift der Eltern wird mit einer Kopie des Personalausweises des unterzeichnenden Elternteils nachgewiesen. Sollte die Jugendschutzvorlage unvollständig sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zutritt zur Tanzveranstaltung zu untersagen. Bei Missbrauch des Lichtbildausweises wird die betreffende Person mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. 


Bitte füllt vor Veranstaltungsbeginn den P.O.E.-Muttizettel aus. Die Vorlagen hierzu findet ihr HIER

Eine erziehungsbeauftragte Person

…darf maximal drei Jugendliche pro Abend beaufsichtigen. 

An dieser Stelle möchten wir Euch auf die große Verantwortung aufmerksam machen, die ihr als erziehungsbeauftragte Person tragt. Denn ihr übernehmt für die Dauer der Übertragung bestimmte Pflichten: 

  • Ihr müsst mindestens 18 Jahre alt sein
  • Ihr passiert gemeinsam mit der zu beaufsichtigenden Person den Einlass und begleitet diese während des Aufenthaltes
  • Ihr dürft nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen
  • Ihr sorgt dafür, dass die zu beaufsichtigende Person sicher nach Hause kommt und die vorgegebene Aufenthaltszeit eingehalten wird


Bei Nicht- oder Schlechterfüllung des Auftrags haftet ihr nach §662 BGB: „Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.“
 

Eltern sollten wissen, dass…

…die erziehungsbeauftragte Person mindestens 18 Jahre alt sein muss. Es sollte sich um eine vertrauensvolle Person handeln, die Ihr Kind in jeder Lage unterstützen kann. 

Auch wenn Sie die Verantwortung schriftlich für die Dauer der Veranstaltung auf die erziehungsbeauftragte Person übertragen haben gilt, dass Sie weiterhin im vollen Umfang die Verantwortung hinsichtlich der Aufsichtspflicht sowie der rechtlichen Haftung tragen. 

Ihre Ausweiskopie wird mit dem Muttizettel am Einlass eingezogen und schnellstmöglich an das Amt Eggebek weitergereicht.